Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft erklĂ€ren, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der âRegierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodexâ (âKodexâ) in der Fassung vom 07. Februar 2017 - seit der letzten EntsprechenserklĂ€rung vom 6. Dezember 2017 insgesamt nicht entsprochen wurde und auch zukĂŒnftig insgesamt nicht entsprochen werden wird, ohne dass dies bedeutet, dass die Praxis der Gesellschaft von allen Empfehlungen des Kodex zwingend abweicht.
Angesichts der GröĂe und der Marktkapitalisierung der Gesellschaft und vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter hat, ist die Anwendung der Regelungen fĂŒr die Gesellschaft mit einem unangemessen Zeitaufwand und damit Kosten verbunden, die in keinem VerhĂ€ltnis zum Nutzen stehen. Bei der Entscheidung ĂŒber die Anwendung oder die Ablehnung haben sich Vorstand und Aufsichtsrat daher unter BerĂŒcksichtigung der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit entschieden, den Empfehlungen des Kodex als Regelwerk insgesamt auch weiterhin nicht zu folgen.
DarĂŒber hinaus sind Vorstand und Aufsichtsrat der Meinung, dass bereits durch die Beachtung der aktienrechtlichen Regelungen zur Leitung und Ăberwachung des Unternehmens eine ordnungsgemĂ€Ăe UnternehmensfĂŒhrung sichergestellt ist.
Berlin, 18. Dezember 2018
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
gez. Boaz Rosen | gez. Dr. Markus Beermann |
(Vorstand) | (Aufsichtsratsvorsitzender) |
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